Inhalt

  1. Sonderausgaben 2017
  2. Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenze wird ab 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben
  3. Berücksichtigung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer („Home-Office“)
  4. EuGH-Vorlage zur Soll-Besteuerung
  5. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  6. Künstlersozialabgabe sinkt ab 1. Januar 2018 auf 4,2 %
  7. Lohnsteuer-Ermäßigung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit1Ende der Schonfrist
Fr. 10.11.Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag213.11.
Umsatzsteuer313.11.
Mi. 15.11.Gewerbesteuer20.11.4
Gewerbesteuer20.11.4

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.


1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag bgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 3. Kalendervierteljahr 2017.
4 Die Schonfrist endet am 20. 11., weil der 18. 11. ein Samstag ist.

Informationsbrief (Pdf)