Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Aufwendungen für beschädigte Wohnung keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
  3. Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen ab 2018
  4. Kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei selbstgenutzter Ferienwohnung
  5. Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs
  6. Studium im Alter: Erwerbsbedingt oder privat veranlasst?
  7. Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen für eine GmbH
  8. Kosten für das „Vorhalten“ einer Wohnung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit1Ende der Schonfrist
Fr. 11.12.2Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag214.12.
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag14.12.
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag14.12.
Umsatzsteuer414.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.


1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11. 12., weil der 10. 12. ein Sonntag ist.
3 Für den abgelaufenen Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

Informationsbrief (Pdf)