Inhalt
- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
- Aufwendungen für beschädigte Wohnung keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
- Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen ab 2018
- Kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei selbstgenutzter Ferienwohnung
- Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs
- Studium im Alter: Erwerbsbedingt oder privat veranlasst?
- Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen für eine GmbH
- Kosten für das „Vorhalten“ einer Wohnung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten
Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember
Fälligkeit1 | Ende der Schonfrist | |
Fr. 11.12.2 | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2 | 14.12. |
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 14.12. | |
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | 14.12. | |
Umsatzsteuer4 | 14.12. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11. 12., weil der 10. 12. ein Sonntag ist.
3 Für den abgelaufenen Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.